Identitätskarte und Schweizer Pass
Wenn nur eine Identitätskarte gewünscht wird, muss diese über die Einwohnerdienste der Wohngemeinde beantragt werden. Für die Beantragung einer Identitätskarte ist das persönliche Erscheinen (altersunabhängig) am Schalter der Einwohnerdienste unerlässlich.
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Alte Identitätskarte
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Bei Verlust oder Diebstahl: Verlustanzeige einer Schweizer Polizeidienststelle
- Ausweiskonformes Foto (analog, digital) gemäss Anforderungen Passfoto
- Einwilligungserklärung (inkl. ID/Pass), sofern nicht beide sorgeberechtigten Personen am Schalter vorsprechen
Praxisänderung bei Identitätskarten-Anträgen von minderjährigen Kindern
Minderjährige Kinder oder entmündigte Personen sind durch die sorge- oder vormundschaftsberechtigte(n) Person(en) zu begleiten.
Bei ID-Anträgen ist das schriftliche Einverständnis (Einwilligungserklärung inkl. Kopie ID/Pass) der zweiten sorgeberechtigten Person vorzuweisen, sofern nur ein Elternteil am Schalter anwesend ist oder eine Beistandschaft besteht.
Die Vorlage für die Einwilligungserklärung finden Sie auf der Homepage unter www.fischingen.ch im Online-Schalter unter der Abteilung Einwohnerdienste. Bei Trennungen oder Scheidungen ist der Sorgerechtsentscheid des Gerichtes vorzulegen. Bei nicht verheirateten Paaren ist eine amtliche Sorgerechtsregelung mitzubringen.
Gültigkeit
Die Identitätskarte ist für Erwachsene 10 Jahre und für Minderjährige 5 Jahre gültig.