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Krankenkassen-Kontrollstelle

Versicherungspflicht
Jede in der Schweiz wohnhafte oder erwerbstätige Person ist verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten seit Geburt, Wohnsitznahme oder Aufnahme der Erwerbstätigkeit bei einer Schweizer Krankenkasse zu versichern.
 
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) gewährt allen Versicherten Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung und gewährleistet die Solidarität zwischen Gesunden und Kranken.
 
Die Krankenversicherer müssen jede Person unabhängig vom Alter oder Gesundheitszustand und ohne Vorbehalte oder Karenzfristen aufnehmen. Informationen zu den Krankenversicherern sowie eine Prämienübersicht finden Sie unter www.priminfo.admin.ch
 
Die Krankenkassen-Kontrollstelle sorgt für die Einhaltung der Krankenversicherungspflicht nach schweizerischem Recht. Weitere Informationen zu Beginn und Ende der Versicherungspflicht, Ausnahmen sowie Befreiung von der Krankenversicherungspflicht und die entsprechenden Merkblätter finden Sie unter gesundheit.tg.ch/versicherungspflicht
 
Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Der Kanton gewährt Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine individuelle Prämienverbilligung (IPV) für die obligatorische Krankenversicherung.
 
Die antragstellenden Personen müssen bei einer vom Bund anerkannten Schweizer Krankenkasse versichert sein und ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt am 1. Januar des betreffenden Jahres im Kanton Thurgau haben.
 
Weitere Informationen zu den aktuellen IPV-Ansätzen, Antragsverfahren sowie die einzelnen Personenkreise finden Sie unter gesundheit.tg.ch/praemienverbilligung
    


Case Management / Säumige Prämienzahler
Seit dem 01.01.2023 führen die Gemeinden Bichelsee-Balterswil, Eschlikon und Fischingen gemeinsam die Sozialen Dienste Süd. Bitte kontaktieren Sie bei Anliegen rund um das Case Management direkt die neue Amtsstelle.

Soziale Dienste Süd
Wiesenstrasse 3
8360 Eschlikon
Tel. 071 973 99 50


Zuständige Abteilung

Gemeinde Fischingen
Kurhausstrasse 31
8374 Dussnang

Tel. +41 58 346 80 80
gemeindeNULL@fischingen.ch

Wochentag Morgen Nachmittag
Montag 8:00 bis 11:30 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 11:30 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 11:30 Uhr  
Donnerstag 8:00 bis 11:30 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 11:30 Uhr  

Abweichende Öffnungszeiten
Steueramt:
     Montag 8:00 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
                           Dienstag 8:00 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
                           Donnerstag 8:00 bis 11:30 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten nach Absprache möglich.

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