Krankenkassen-Kontrollstelle
Versicherungspflicht
Jede in der Schweiz wohnhafte oder erwerbstätige Person ist verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten seit Geburt, Wohnsitznahme oder Aufnahme der Erwerbstätigkeit bei einer Schweizer Krankenkasse zu versichern.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) gewährt allen Versicherten Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung und gewährleistet die Solidarität zwischen Gesunden und Kranken.
Die Krankenversicherer müssen jede Person unabhängig vom Alter oder Gesundheitszustand und ohne Vorbehalte oder Karenzfristen aufnehmen. Informationen zu den Krankenversicherern sowie eine Prämienübersicht finden Sie unter www.priminfo.admin.ch
Die Krankenkassen-Kontrollstelle sorgt für die Einhaltung der Krankenversicherungspflicht nach schweizerischem Recht. Weitere Informationen zu Beginn und Ende der Versicherungspflicht, Ausnahmen sowie Befreiung von der Krankenversicherungspflicht und die entsprechenden Merkblätter finden Sie unter gesundheit.tg.ch/versicherungspflicht
Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Der Kanton gewährt Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine individuelle Prämienverbilligung (IPV) für die obligatorische Krankenversicherung.
Die antragstellenden Personen müssen bei einer vom Bund anerkannten Schweizer Krankenkasse versichert sein und ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt am 1. Januar des betreffenden Jahres im Kanton Thurgau haben.
Weitere Informationen zu den aktuellen IPV-Ansätzen, Antragsverfahren sowie die einzelnen Personenkreise finden Sie unter gesundheit.tg.ch/praemienverbilligung
Case Management / Säumige Prämienzahler
Seit dem 01.01.2023 führen die Gemeinden Bichelsee-Balterswil, Eschlikon und Fischingen gemeinsam die Sozialen Dienste Süd. Bitte kontaktieren Sie bei Anliegen rund um das Case Management direkt die neue Amtsstelle.
Soziale Dienste Süd
Wiesenstrasse 3
8360 Eschlikon
Tel. 071 973 99 50